Förderverein Saffenburg e.V.

Bei der Burgruine "Saffenburg als eine der charakteristischsten großen Burganlagen der romanischen Zeit in der Eifel handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne von § 3 DSchPflG.

Diese Beurteilung ergeht im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege, Mainz. (Schreiben der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 13.07.99, Az. 3.4-363-10)

Die Gründungsversammlung des am 21.04.1999 ins Vereinsregister eingetragenen Fördervereins Saffenburg e.V. erfolgte am 06.11.1998.
Bei der Gründungsversammlung erklärten 25 Mitglieder ihren Beitritt zum Verein.


Zum Zeitpunkt 14.06.2007 betrug der Mitgliederbestand 145 Mitglieder.

Der Verein ist seit 12.01.2000 als gemeinnützig anerkannt.
Es besteht seit 1999 eine Mitgliedschaft im Verein Deutsche Burgenvereinigung e. V. mit Sitz in Braubach/Rhein.


Der Verein hat seit 1999 ein eigenes Logo, das vom Mayschosser Künstler und Vorstandsmitglied Rainer Hess entworfen wurde.

 

§ 2 ( 1 ) Zweck des Vereins ist die Sicherung und der Erhalt der Ruine der erstmals 1081 urkundlich erwähnten Saffenburg in seinem derzeitigen Bestand und darüber hinaus Durchführung von Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit der Landes- und Denkmalpflege zum Zwecke des Erhalts der Burgruine als Ortsbildprägender Aussichtspunkt.

(2) ... Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch Durchführung von Arbeiten zur Sicherung des derzeitigen Bestandes der Burgreste sowie durch Durchführung von Freischneidearbeiten zur Sicherung des freien Zugangs zur Burgruine und Absicherung der Zuwege und des Geländes zum gefahrlosen Zutritt für Besucher der Burgruine. .....

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